Dauer
2 Tage
Preise
890,00 €
Zielsetzung
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind viele Maßnahmen intern und extern umzusetzen. Deshalb macht es für Unternehmen Sinn sogenannte Datenschutzkoordinatoren für diese Aufgaben einzusetzen. Datenschutzkoordinatoren/innen sollten mit dem jeweiligen Unternehmen, seinen Prozessen, Abläufen und seiner Infrastruktur eingehend vertraut sein.
[
] Da Datenschutzkoordinatoren/innen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über ein gewisses Maß an Fachkunde verfügen müssen, bieten wir ein 2-tägiges Webinar zur Weiterbildung an. Ziel des/der Datenschutzkoordinatoren ist es, die verantwortliche Stelle und die Datenschutzbeauftragten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit zu unterstützen. Sie werden sozusagen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und den externen/internen Datenschutzbeauftragten eingesetzt.
] Da Datenschutzkoordinatoren/innen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über ein gewisses Maß an Fachkunde verfügen müssen, bieten wir ein 2-tägiges Webinar zur Weiterbildung an. Ziel des/der Datenschutzkoordinatoren ist es, die verantwortliche Stelle und die Datenschutzbeauftragten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit zu unterstützen. Sie werden sozusagen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und den externen/internen Datenschutzbeauftragten eingesetzt.
Inhalte
Tag 1[
] Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit[
] Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit[
] Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)[
] - Rechtmäßigkeit[
] - Einwilligung[
] - Integrität und Vertraulichkeit[
] - Speicherbegrenzung[
] - Datenminimierung[
] - Zweckbindung[
] - Transparenz[
] - Verarbeitung nach Treu und Glauben[
] [
] Auftragsverarbeitung - Datenverarbeitung im Auftrag[
] Was ist ein AV-Vertrag?[
] Was muss ein AV-Vertrag beinhalten?[
] Abgrenzung - Wer muss einen AV-Vertrag schließen? [
] [
] Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO[
] Was sind technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO?[
] Untergliederung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach:[
] - Vertraulichkeit [
] - Integrität [
] - Verfügbarkeit und Belastbarkeit [
] - Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung[
] Risikomanagement (Umgang mit Risiken)[
] [
] Tag 2[
] Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 - 23 DSGVO)[
] Transparenz[
] Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten[
] Berichtigung und Löschung[
] Einschränkungsrecht[
] Recht auf Datenübertragbarkeit[
] Widerspruchsrecht[
] Anrufung der Datenschutzbehörde[
] Recht auf Rechtsbehelf[
] Schadensersatz [
] [
] Homepage / Fanpage[
] Datenschutzerklärung[
] Cookie-Richtlinien - ePrivacy[
] Newsletter[
] Social-Media und Werbung [
] [
] Beschäftigtendatenschutz / Mitarbeiter[
] Onboarding von Mitarbeitern[
] Exitmanagement von Mitarbeitern[
] Was gehört in die Personalakte?[
] Betriebsvereinbarung oder Richtlinien [
] [
] Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten[
] Was ist ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten?[
] Wer muss ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten führen?[
] Aufnahme der Prozesse / Verarbeitungstätigkeiten[
] Ausarbeitung der Prozesse [
] [
] Datenschutzkonzept [
] Was muss ein Datenschutzkonzept beinhalten?[
] Ziele eines Datenschutzkonzepts
] Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit[
] Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit[
] Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)[
] - Rechtmäßigkeit[
] - Einwilligung[
] - Integrität und Vertraulichkeit[
] - Speicherbegrenzung[
] - Datenminimierung[
] - Zweckbindung[
] - Transparenz[
] - Verarbeitung nach Treu und Glauben[
] [
] Auftragsverarbeitung - Datenverarbeitung im Auftrag[
] Was ist ein AV-Vertrag?[
] Was muss ein AV-Vertrag beinhalten?[
] Abgrenzung - Wer muss einen AV-Vertrag schließen? [
] [
] Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO[
] Was sind technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO?[
] Untergliederung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach:[
] - Vertraulichkeit [
] - Integrität [
] - Verfügbarkeit und Belastbarkeit [
] - Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung[
] Risikomanagement (Umgang mit Risiken)[
] [
] Tag 2[
] Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 - 23 DSGVO)[
] Transparenz[
] Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten[
] Berichtigung und Löschung[
] Einschränkungsrecht[
] Recht auf Datenübertragbarkeit[
] Widerspruchsrecht[
] Anrufung der Datenschutzbehörde[
] Recht auf Rechtsbehelf[
] Schadensersatz [
] [
] Homepage / Fanpage[
] Datenschutzerklärung[
] Cookie-Richtlinien - ePrivacy[
] Newsletter[
] Social-Media und Werbung [
] [
] Beschäftigtendatenschutz / Mitarbeiter[
] Onboarding von Mitarbeitern[
] Exitmanagement von Mitarbeitern[
] Was gehört in die Personalakte?[
] Betriebsvereinbarung oder Richtlinien [
] [
] Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten[
] Was ist ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten?[
] Wer muss ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten führen?[
] Aufnahme der Prozesse / Verarbeitungstätigkeiten[
] Ausarbeitung der Prozesse [
] [
] Datenschutzkonzept [
] Was muss ein Datenschutzkonzept beinhalten?[
] Ziele eines Datenschutzkonzepts
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Ihr Kontakt
Kerstin Dosin